Steueränderungen 2025 – Überblick
Kinderbetreuungskosten Der abzugsfähige Teil der Aufwendungen wurde von 67% auf 80% erhöht. Der maximal abzugsfähige Betrag wurde von 4.000€ auf 4.800€ erhöht. Vom Arbeitgeber steuerfrei erstattete Gebühren werden wie bisher gegengerechnet. Abfindungen/ Jubiläumszahlungen an Arbeitnehmer Eine Berücksichtigung der sogenannten Fünftel-Regelung im Lohnsteuerabzugsverfahren ist nicht mehr möglich. Hier kann die begünstigte Besteuerung nur noch über die Einkommensteuerveranlagung durchgeführt werden. Degressive…